Wir beginnen dieses Gespräch Anfang September. Soeben ist das erste OLG-Urteil zum Facebook-Scraping bekannt geworden. Eine lange, sehr sorgfältige Entscheidung des OLG Hamm. Kein Schadensersatz, unter anderem damit begründet, dass sich ‚das individuelle Missbrauchsrisiko und damit auch die hiermit einhergehenden Empfindungen‘ dadurch relativieren, dass die Handynummer, um die es ging, eine von rund 500 Mio. war, die von dem Vorfall betroffen waren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2023.06.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-10-31 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.