COMPLIANCEdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Home
    • Nachrichten
    • Top Themen
    • Rechtsprechung
    • Neu auf
  • Inhalt
    • eJournals
    • eBooks
      • Corporate Governance, Abschlussprüfung und Compliance
    • Rechtsprechung
    • Arbeitshilfen
  • Service
    • Infodienst
    • Kontakt
    • Stellenmarkt
    • Veranstaltungen
    • Literaturhinweise
    • Links
  • Bestellen
  • Über
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
    • Benutzerhinweise
  • eJournals
  • eBooks
  • Rechtsprechung
  • Arbeitshilfen
  • Corporate Governance, Abschlussprüfung und Compliance
Dokument Die Zusammenarbeit zwischen Abschlussprüfer und Aufsichtsrat: Best Practice Grundsätze für eine gute Corporate Governance

Am häufigsten gesucht

Fraud internen Instituts Governance Rechnungslegung Risikomanagement Berichterstattung Rahmen Revision Compliance deutschen Prüfung Risikomanagements Banken Unternehmen
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

COMPLIANCEdigital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Die Zusammenarbeit zwischen Abschlussprüfer und Aufsichtsrat: Best Practice Grundsätze für eine gute Corporate Governance

  • Arno Probst

Das deutsche System der Corporate Governance sieht eine Trennung der Aufgaben von Vorstand und Aufsichtsrat vor: Der Vorstand ist verantwortlich für die Geschäftsführung, der Aufsichtsrat soll diese überwachen (§§ 76 Abs. 1, 111 Abs. 1 AktG). Auch wenn sich dieser grundlegende Überwachungsauftrag des Gesetzgebers für den Aufsichtsrat nicht geändert hat, so hat das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) im Jahr 2009 doch eine Reihe von Konkretisierungen des Überwachungsauftrags für den Aufsichtsrat mit sich gebracht.
Nach § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG obliegt dem Aufsichtsrat bzw. dem wahlweise eingerichteten Prüfungsausschuss die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems und die Überwachung der Abschlussprüfung, hier insbesondere die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und seine zusätzlich (außerhalb der Abschlussprüfung) erbrachten Leistungen. Bei kapitalmarktorientierten Unternehmen muss mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats bzw. Prüfungsausschusses über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen, der sog. Finanzexperte (§§ 107 Abs. 4, 100 Abs. 5 AktG).

Seiten 315 - 327

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://compliancedigital.de/978-3-503-13643-8_4455

Ihr Zugang zur Datenbank "COMPLIANCEdigital"

  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "COMPLIANCEdigital" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "COMPLIANCEdigital" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.

Dieses Dokument einzeln kaufen

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 13 Seiten
€ 154,00*
* inkl. gesetzlicher MwSt.
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Zeitschrift für Corporate Governance        Consultingbay        Zeitschrift Interne Revision        Risk, Fraud & Compliance

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück