Privatbankiers und Banken in Familienbesitz stellen eine kleine Gruppe innerhalb der deutschen Bankenlandschaft dar. Im Zuge der Finanzkrise und des zunehmenden Vertrauensschwundes der Öffentlichkeit in Finanzinstitutionen sind sie jedoch in den Fokus der Betrachtung gerückt. Gründe hierfür sind die besonderen Charakteristika dieser Banken. Vor allem die Haftungssituation und die vermeintliche Nachhaltigkeit in der Unternehmensführung, die diese Institute von Bankkonzernen unterscheidet, werden oft hervorgehoben.
Auch bei der Ausgestaltung der Aufsichtsfunktion unterscheidet sich diese Bankengruppe üblicherweise von großen Bankaktiengesellschaften. Der Corporate Governance Kodex findet vor dem Hintergrund der Rechtsformwahl häufig keine Anwendung, weiterhin müssen die Besonderheiten von Familienunternehmen berücksichtigt werden. Nichtsdestotrotz werden bei Privatbankiers und Banken in Familienbesitz zunehmend freiwillige Aufsichtsgremien gegründet, üblicherweise Beiräte oder Verwaltungsräte.
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