Ein zentrales Merkmal guter Aufsichtsratstätigkeit ist die Fähigkeit, die Überwachungshandlungen der jeweiligen Lage der Gesellschaft anzupassen. Das Überwachungsverständnis des Aufsichtsrats muss sich in Krisenzeiten dann vom bloßen Kontrollorgan zum beratenden und mitentscheidenden Gremium mit unternehmerischer Kompetenz verändern. Insbesondere die strategische Überwachung ist vor dem Hintergrund krisenhafter Entwicklungen als notwendige Pflicht des Aufsichtsrats zu verstehen, durch deren Vollzug die zukünftige positive Unternehmensentwicklung unterstützt werden soll.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2012.04.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-07-30 |
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