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Die EUStA: eine neue EU-Dimension der Frage der Entschädigung bei überlanger Verfahrensdauer?

  • Rechtsanwältin Dr. Anna Oehmichen
  • Rechtsanwältin Alba Hernandez Weiss

Die Europäische Staatsanwaltschaft (nachfolgend: EUStA) ist als genuine EU-Strafverfolgungsbehörde seit 2021 in nunmehr 24 Mitgliedstaaten für die Ermittlung und Verfolgung von Straftaten gegen die finanziellen Interessen der Union (sog. PIF-Delikte) operativ tätig. Darunter fallen verschiedene Wirtschaftsstraftaten wie bspw. Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder Korruption. Wirft man einen Blick in die bisher veröffentlichten Jahresberichte, so sind die Zahlen der eingeleiteten Ermittlungen, der beschlagnahmten Gelder und der Erfolgsmeldungen kontinuierlich in beeindruckender Weise gestiegen. Der am 3. Marz 2025 veröffentlichte Jahresbericht 2024 spricht von der "Entdeckung eines neuen Kontinents der Kriminalität" mit 2.666 aktiven Ermittlungen und einer Gesamtschadenssumme von über 24,8 Milliarden Euro. In Deutschland sind derzeit 295 EUStA-Verfahren anhängig (190 wurden allein dieses Jahr eröffnet!), 2023 waren es 176 aktive Verfahren, wovon rund 60 % Umsatzsteuerbetrug betrafen. Kurzum auf den ersten Blick ein kriminalpolitischer Erfolg.

Lizenz: Open Access CC BY-NC-ND 4.0
ISSN: 2193-9950
Ausgabe / Jahr: 1 / 2025
Veröffentlicht: 2025-10-16

Frei verfügbaren Artikel vollständig als PDF downloaden (Open Access)

Die EUStA: eine neue EU-Dimension der Frage der Entschädigung bei überlanger Verfahrensdauer? 8 Seiten, 74.78 KByte
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