In fast jeder Epoche der angloamerikanischen Rechnungslegungsregulierung gehörte die Bilanzierung des Goodwills zu einem der umstrittensten Rechnungslegungsproblematiken. Schon Canning (1929) stellte fest: „Accountants, writers on accounting, economists, engineers, and the courts, have all tried their hands at defining goodwill, at discussing its nature, and at proposing means of valuing it. The most striking characteristic of this immense amount of writing is the number and variety of disagreements reached.”
In den IFRS ist seit 2008 ein voraussichtlich stabiler Zustand der Bilanzierungsmethode des Goodwills erreicht. In Veröffentlichungen der letzten Jahre des IASB, wie das Rahmenkonzeptüberarbeitung oder das Post-Implementation Review (PIR), ist erkennbar, dass alternative Auffassungen zur Bilanzierung weiterhin bestehen. Dies war bereits seit Beginn der Regulierung der angloamerikanischen Rechnungslegung der Fall. Im Verlauf der verschiedenen Phasen der Regulierung unterlag der Goodwill verschiedenen Bilanzierungsmethoden und gehörte in fast jeder Epoche der Regulierung zu den umstrittensten Gebieten. Selbst das IASB musste hierzu bis 2008 noch umfassende Diskussionen führen. Ursache hierfür ist die Natur des Goodwills, die schwer zu greifen ist. Einerseits ist der Goodwill Teil des Investments in ein Unternehmen; andererseits kann der Goodwill nicht zuverlässig als selbstständiger Vermögenswert bewertet werden. Selbst das FASB sagte 2017 hierzu: „To reach a consensus on goodwill amortization, fundamental questions regarding the nature of goodwill should be addressed first”
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