In Kapitel 4 wurde gezeigt, wie Derivate bei Einzelbetrachtung im Jahresabschluss abzubilden sind. Unternehmen nutzen aber, wie in Abschnitt 2.2.5.3 ausführlich erläutert, Derivate insbesondere dazu, um sich gegen Risiken abzusichern bzw. um diese zu steuern. Derivate stehen daher häufig nicht allein, sondern mit anderen bilanziellen wie außerbilanziellen Positionen in einem Absicherungszusammenhang. Im Folgenden wird sowohl für das HGB als auch für die IFRS gezeigt, dass die Anwendung der zuvor diskutierten Regeln zur Behandlung alleinstehender Derivate in beiden Bilanzwelten häufig nicht zu einer risikoadäquaten Abbildung der Absicherungsmaßnahme in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung führt. Sowohl nach HGB als auch nach IFRS gelingt es bei Anwendung der „herkömmlichen“ Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften nicht immer, die sich aus einem hedge resultierenden Kompensationseffekte auch in den Jahresabschluss einfließen zu lassen. Anschließend werden jeweils die speziellen hedge accounting-Regeln, mit deren Hilfe diese Problematik gelöst werden soll, vorgestellt und diskutiert.
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