Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten lassen sich wie folgt zusammenfassen:
– Unterrichtung und Beratung des Vorstands und der mit der Datenverarbeitung Beschäftigten;
– Überwachung der Einhaltung der Datenschutzgesetze und -verordnungen;
– Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter;
– Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde;
– Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen.
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