Verwaltungsräte von Schweizer Bankaktiengesellschaften haben eine Vielzahl von Normenvorgaben auf Gesetzes-, Verordnungsstufe sowie Vorgaben der Aufsichtsbehörde zu beachten und innerhalb der Bankorganisation umzusetzen. Im Wesentlichen zielen die Normen darauf ab, die Aufgaben, welche sich aus der Führung einer Bank ergeben, so zu verteilen, dass dem Verwaltungsrat die Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle der Bank zukommt, währenddessen das jeweilige Tagesgeschäft durch die Geschäftsführung geleitet wird. Diese Geschäftsleitung soll vom Verwaltungsrat beaufsichtigt und kontrolliert werden. Der folgende Beitrag nimmt sich dieses Themas an.
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