Der Schutz von Aktionärsminderheiten und der positive Effekt aktiver Aktionäre auf die Corporate Governance börsennotierter Aktiengesellschaften steht im Gegensatz zum Handeln von Berufsklägern, die unter missbräuchlicher Ausnutzung des Aktienrechts und zu ihrem eigenen Vorteil deutsche Aktiengesellschaften schädigen. Der vorliegende Beitrag beschreibt die Vorgehensweise und auch die Bedeutung dieser bisweilen als räuberisch titulierten Minderheitsaktionäre am Beispiel des Squeeze-out bei der Teutonia Zementwerk AG durch den neuen Mehrheitsaktionär Heidelberg- Cement AG. Bei mindestens der Hälfte der gegen die Konditionen des Squeeze-out klagenden Parteien sind bereits wiederholte Klageaktivitäten dokumentiert, der Vorwurf eines gut florierenden Klagegewerbes liegt nahe.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2012.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-10-09 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: