In diesem Abschnitt wird zunächst eine Abgrenzung des relevanten Rechtsrahmens des Risikoberichts für Kreditinstitute vollzogen, so dass im weiteren Verlauf der Arbeit auf Basis dieser Ausführungen die gewünschte Analyse der Rechnungslegungsnormen durchgeführt werden kann. Die Untersuchung umfasst die Adäquanz der aktuell bestehenden und sich noch im Entwicklungsprozess befindlichen nationalen und internationalen Regelungen zum Risikobericht hinsichtlich der im vorherigen Gliederungspunkt erörterten Kriterien eines adressatenorientierten Risikoberichts. Betrachtet werden die für kapitalmarktorientierte Kreditinstitute maßgeblichen Rechnungslegungssysteme und bankenaufsichtsrechtlichen Regelungen, die als Bezugsrahmen für die Beurteilung der Adressatenadäquanz der Regelungen zum Risikobericht dienen.
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