Zwischen Handelsvertretern im Sinne der §§ 84 ff. HGB und beauftragenden Unternehmen bestehen verschiedene, im Einzelnen von dem jeweiligen Geschäftsmodell abhängige Austauschverhältnisse. Dabei ist insbesondere auch der wechselseitige Austausch von personenbezogenen Daten zwischen Handelsvertretern und den beauftragenden Unternehmen für die Ausgestaltung und Durchführung typischer Sachverhaltskonstellationen und zahlreicher Geschäftsmodelle der beteiligten Akteure von hervorgehobener sowohl tatsächlicher als auch rechtlicher Bedeutung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2022.06.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-11-12 |
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