Für die Gesamtstruktur der kommunalen Doppik hat sich als Kombination des kfm. Zweikomponentensystems (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) und des kameralistischen Einkomponentensystems (Jahresrechnung auf Zahlungsebene) der Begriff des sog. Dreikomponentensystems etabliert. Maßgeblich ist dessen „Erfindung“ auf KLAUS LÜDER zurückzuführen. Anstelle einer Aufteilung in VWH und VMH ist der doppische Gesamthaushalt aufgeteilt in einen – an die handelsrechtliche Gewinn- und Verlustrechnung angelehnten – Ergebnishaushalt bzw. -plan, der Erträge und Aufwendungen abbildet, und einen – an die handelsrechtliche Kapitalflussrechnung angelehnten – Finanzhaushalt bzw. - plan, der Ein- und Auszahlungen (kamerale Ist-Werte) erfasst.
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