Dieses Kapitel behandelt die arbeitsrechtlichen Maßnahmen, die einem Arbeitgeber bei Verstößen gegen Compliance-Regelungen zur Verfügung stehen. Compliance-Regelungen entfalten dabei nicht nur im Innenverhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer Wirkung. Sie können auch im Außenverhältnis arbeitsrechtlich relevante Verhaltensregeln darstellen. Auch ein Verstoß hiergegen kann den Arbeitgeber zu einem Handeln berechtigen oder sogar zwingen.
Doch nicht nur Arbeitnehmer haben sich an das implementierte Compliance- System ihrer Arbeitgeber zu halten. Die Einhaltung muss vielmehr im Rahmen des Vorbildcharakters gerade auch vom Führungspersonal eingehalten werden. Verstößt ein Mitglied des Führungspersonals gegen die aufgestellten Compliance-Regelungen, so vermindert sich gleichsam u. a. ihre Warnfunktion.
  
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