Mit der Krise der Gemeindefinanzen geriet die von den Gemeinden verwendete kamerale Buchführung zunehmend unter Kritik. Von den Kritiker wird vorgetragen, dass die Kameralistik
– nicht flexibel sei
– nur Ausgaben und Einnahmen nachweise
– die Vermögensveränderung nicht dokumentiere
– keine Aussagen zur Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns treffe
– die Rentabilität einer Gemeindeaufgabe nicht nachweise
– eine zeitliche Rechnungsabgrenzung nicht kenne und im Übrigen
– völlig antiquiert sei.
Daraus folgern die Kritiker der Kameralistik, dass für eine flexibel und wirtschaftlich handelnde Verwaltung ein Buchführungssystem eingeführt werden müsse, mit der die Aussagekraft der Rechnungslegung gestärkt werde. Das könne nur das Rechnungswesen sein, das in der privaten Wirtschaft erfolgreich verwendet werde: Die doppelte kaufmännische Buchführung (Doppik). Dabei wird aber von den Kritikern der Kameralistik nicht analysiert, ob die Doppik die Anforderungen an ein zeitgerechtes Buchführungssystem – was immer das sein möge – erfüllt. Dennoch kann man seit Mitte des Jahres 2003 davon ausgehen, dass sich die Doppik als neuer Rechnungsstil in den Kommunalverwaltungen durchsetzten wird. Da noch nicht abschließend geklärt ist, ob alle Bundesländer ihren Rechnungsstil umstellen, bleibt der Schwerpunkt dieses Buches auf der aus der Kameralistik entwickelten Kostenrechnung; dort, wo sich neue Erkenntnisse verfestigt haben, wird auf Grundlage der bisher vorliegenden Informationen die Entwicklung aus der kaufmännischen Buchhaltung erörtert.
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