Die Möglichkeit, einen Vergleich von Jahresabschlüssen sowohl aus unterschiedlichen Rechtsräumen als auch aus einem Rechtsraum durchzuführen, wird durch den gezielten Einsatz von bilanzpolitischen Maßnahmen erheblich erschwert. Unter Bilanzpolitik versteht man die willentliche und hinsichtlich der Unternehmensziele zweckorientierte Einflussnahme auf Form, Inhalt und Berichterstattung eines Jahresabschlusses innerhalb der durch die Rechtsordnung gezogenen Grenzen. Dies erfolgt mit der Absicht, die an den Jahresabschluss anknüpfenden Rechtsfolgen und dessen Beurteilung durch die Jahresabschlussadressaten derart zu beeinflussen, dass diese ihre Investitionsentscheidungen im Sinne des Unternehmens treffen. Voraussetzung dafür ist, dass die Jahresabschlussadressaten ihre Investitionsentscheidungen in Abhängigkeit der Erkenntnisse fällen, die sie aus dem Jahresabschluss gewinnen. Die in keinem Bilanzierungssystem auszuschließenden Möglichkeiten expliziter bzw. impliziter Bilanzpolitik erlauben es einem Bilanzierenden, in Teilen das Periodenergebnis, die Bilanzstruktur und die Quantität sowie Qualität der veröffentlichten Informationen nach seinen individuellen Zielvorstellungen zu gestalten. Der Einsatz von Bilanzpolitik erschwert somit einerseits unternehmensintern die Vergleichbarkeit zwischen einzelnen Rechnungslegungsperioden, andererseits unternehmensübergreifend die zwischenbetriebliche Vergleichbarkeit.
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