Für die Tätigkeit einer Internen Revision (IR) übernehmen zunehmend internationale Regelungen (Prüfungsstandards, Practice Advisories und Ethikrichtlinien) als auch nationale Regelungen (DIIR-Revisionsstandards und DIIR-QA-Leitfaden) Leitliniencharakter. Außer im Finanzbereich war eine Reglementierung bisher nicht existent. Mit dem BilMoG wird in Deutschland zum ersten Mal explizit die Interne Revision im Bezug auf die Tätigkeit der Aufsichtsorgane erwähnt. Wie das KonTraG wird auch das BilMoG über kurz oder lang nicht ausschließlich auf börsennotierte oder wertpapiermarktorientierte Unternehmen ausstrahlen. Damit gewinnt die Frage nach dem Vorhandensein und der Ausgestaltung einer Internen Revision an Bedeutung.
Schaut man in die Organigramme großer börsennotierter Unternehmen, gehört eine Interne Revision heute zum Standardrepertoire einer angemessenen Stabsorganisation. Meist ist sie beim Vorstandssprecher oder dem Kaufmännischen Vorstand, jedenfalls immer abseits von organisatorischer und prozessualer Verantwortung angesiedelt. Die Konzernrevision ist häufig klar strukturiert, es gibt Fachspezialisten, die auf verschiedenen Kontinenten die Konzerngesellschaften oder bestimmte Themen prüfen, Zuständigkeiten für Qualitätsmanagement, Follow-up oder Berichtskritik. Wenn man in jungen Jahren hier einsteigt, kann man nach einiger Zeit den Karriereweg im Konzern durchaus zielgerichtet und gut vorbereitet weiterbeschreiten. Niemand würde ernsthaft die Existenz dieser Funktion in Zweifel ziehen, wenngleich auch sie im Rhythmus von Wirtschaftsauf- und -abschwüngen, Unternehmenskäufen und -verkäufen sowie aktuellen Modewellen funktional und personell „mitatmet“.
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