Der Revisionsbericht ist mehr als nur das abschließende Produkt der Internen Revision (IR). Er ist das Ergebnis mit bleibendem Charakter der Revision und sein Aushängeschild – und damit auf Außenwirkung angelegt. Er spiegelt den Charakter und das Rollenverständnis der IR wider. Ein wirksames Aushängeschild kann der Revisionsbericht nur sein, wenn Umfang und Aufwand, Form und Struktur sowie die Vermittlung der Ergebnisse (die Ergebniskommunikation) stimmig sind. Das heißt: Die Adressaten müssen im Revisionsbericht den Prüfungsverlauf möglichst schnell wieder erkennen und nachvollziehen können. Daneben müssen die dargestellten Ergebnisse und Schlussfolgerungen durch stimmige Prüfnachweise belegt und verständlich sein. Um den Revisionsbericht mit hoher Wirkung versehen zu können, ist es erforderlich, sich frühzeitig mit dessen Erstellung zu beschäftigen. Erfahrene Revisoren legen bereits in der Prüfungsplanung großen Wert darauf, daß für Berichtsentwürfe, deren Abstimmungen und die abschließende Bearbeitung des Berichts genügend Zeit eingeplant wird, alle Beteiligten informiert sind und diese Planung auch konsequent durchgesetzt wird.
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