Die ursprünglich existierenden Mindestanforderungen (MaRisk, MaH und MaIR) der Bundesaufsicht wurden von der BaFin 2005 in dem neuen Regelwerk „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“ (MaRisk) zusammengefasst. Die Bankenaufsicht verfolgte mit den MaRisk auch die Vereinheitlichung bisher in ähnlicher Weise geregelter Sachverhalte wie die Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung oder das Funktionstrennungsprinzip. Die MaRisk stellten aber auch eine Reaktion auf die in Basel II geforderte ganzheitliche Risikobetrachtung dar. Sie ergänzten und erweiterten bisherige Regelungen, z. B. zur Behandlung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch. Die wesentlichen qualitativen Elemente der Basel II- Eigenkapitalregelungen (hier die so genannte „Säule 2“) gelangten damit über die MaRisk in Deutschland zur Umsetzung.
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