In Bezug auf die Bemessung der Eigenkapitalausstattung haben sich Banken seit Basel II kontinuierlich mit dem Kredit- und Marktrisiko sowie dem OpRisk auseinandersetzen müssen, während sich die Versicherungsunternehmen erst mit den Überlegungen zu SII mit dieser Risikokategorie explizit befassen müssen. Dennoch gilt inzwischen, dass diese beiden Regelwerke den betroffenen Unternehmen höhere Anforderungen an die Berücksichtigung von unternehmensindividuellen Risiken auferlegen als die einschlägigen und allgemeinverbindlichen handels- und gesellschaftsrechtlichen Regelwerke. Im Fokus steht daher im Folgenden, wie eine dem Aufsichtsregime konforme Berücksichtigung von OpRisk erfolgen kann und wie sich dabei das Management von OpRisk möglichst so implementieren lässt, dass bereits vorhandene Strukturen und Ressourcen genutzt und eingebunden werden können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2014.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-03-24 |
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