Das Thema Wirtschaftskriminalität ist in den vergangenen Jahren immer stärker in die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit gerückt. Vielleicht kam es dazu, weil es immer häufiger in den Medien erwähnt wurde, vielleicht ist aber auch die Medienpräsenz eine Folge des gestiegenen gesellschaftlichen Interesses. In jedem Fall ist Wirtschaftskriminalität kein besonders neues Phänomen. Zumindest sind viele Handlungsmuster, die heute als wirtschaftskriminell eingestuft werden, seit Jahrhunderten bekannt und angewendet worden. Aber diese Handlungsmuster, die zugrunde liegenden Aktivitäten und deren Ziele wurden zu ihrer Zeit nicht immer als gesetzwidrig eingestuft. Erst wenn ein übermäßiger und als grob unfair eingestufter Vorteil oder ein volkswirtschaftlicher Schaden resultierte, reagierte der Gesetzgeber mit Regulierung oder Verbot. So entwickelte sich der Begriff der Wirtschaftskriminalität und die Einstellung der Gesellschaft dazu in den Grenzen, die wir heute kennen. Dieser Prozess ist keineswegs abgeschlossen.
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