Anh. XXIII EU-ProspV ist durch die Verordnung Nr. 486/2012/EU neu eingefügt worden und enthält das Schema für die Mindestangaben für das Aktienregistrierungsformular bei Bezugsrechtsemissionen. Eine Legaldefinition für den Begriff der Bezugsrechtsemission ergibt sich aus Art. 2 Nr. 13 der Verordnung Nr. 486/2012/EU. Hiernach ist eine Bezugsrechtsemission jede Emission satzungsmäßiger Bezugsrechte, in deren Rahmen neue Anteile gezeichnet werden können und die sich nur an bestehende Anteilseigner richtet. Auch wenn die deutsche Fassung der Verordnung nur von satzungsmäßigen Bezugsrechten spricht, fallen unter die Legaldefinition auch gesetzliche Bezugsrechte.
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