Die Frage nach dem wirtschaftlichen Wert der Mitbestimmung ist seit jeher in der Wissenschaft umstritten. Der Wirtschaftshistoriker Werner ABELSHAUSER (2005) beurteilt die Bedeutung der Mitbestimmung für die Stabilität der Wirtschafts- und Arbeitsbeziehungen in der Bundesrepublik nach dem Zweiten Weltkrieg und kommt zu dem Ergebnis, dass die Mitbestimmung zu den Vorraussetzungen für langfristige Produktivitätsgewinne, für Wachstum und für Wettbewerbsfähigkeit gezählt habe. Empirische Belege führt ABELSHAUSER für seine These jedoch nicht an. Das heute im Bereich der Unternehmensmitbestimmung dominierende Mitbestimmungsgesetz von 1976 wurde vom Gesetzgeber ausdrücklich nicht mit dem primären Ziel beschlossen, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen zu steigern. Mit der quasi-paritätischen Mitbestimmung sollte vielmehr das Recht großer Belegschaften auf wirksame Beteiligung an den sie betreffenden Entscheidungen gewährleistet werden. In seinem Urteil zum Mitbestimmungsgesetz aus dem Jahr 1979 hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber allerdings zu Korrekturen am Gesetz aufgefordert, sollten sich seine positiven Prognosen hinsichtlich der Auswirkungen des Gesetzes „später als Irrtum erweisen“.
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