Rechnungslegung versucht, die ökonomischen Abläufe eines Unternehmens oder allgemeiner des Rechnungslegenden, bei dem es sich sowohl um eine natürliche als auch um eine juristische Person handeln kann, mittels spezieller Abbildungsvorschriften darzustellen. Die ökonomische Realität soll hierbei in der qualitativen und quantitativen Darstellung mittels Buchstaben und Ziffern ein getreues Spiegelbild erfahren. Rechnungslegung erhebt den Anspruch, zu verdeutlichen, „wo ein Unternehmen steht“. „Dabei erwarten die Informationsadressaten bedarfsgerechte Informationen“; es geht um die Rechenschaft durch die Information über die Wirklichkeit, in deren Zentrum die Rechnungslegung sich befindet. Die Bedürfnisse der Informationsempfänger stehen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit ihren Erwartungen an die Rechnungslegung. Im Zentrum dieser Diskussion steht die Bilanz als „Instrument zur Ermittlung von Vermögen und Gewinn“.
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