Accounting Fraud – i.S.e. Verstoßes gegen Bilanzierungsnormen und damit einhergehend Manipulationen in der Rechnungslegung eines Unternehmens – fällt unter das weit abgegrenzte Begriffsverständnis wirtschaftskrimineller Handlungen. Eine genaue Definition von Wirtschaftskriminalität existiert nicht, vielmehr werden darunter allgemein Straftaten verstanden, die einen Bezug zum wirtschaftlichen Geschehen aufweisen. Dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) ist zu entnehmen, dass hierzu Delikte gehören, die „im Rahmen tatsächlicher oder vorgetäuschter wirtschaftlicher Betätigung begangen werden und über eine Schädigung von Einzelnen hinaus das Wirtschaftsleben beeinträchtigen oder die Allgemeinheit schädigen können und/oder deren Aufklärung besondere kaufmännische Kenntnisse erfordert“.
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