Wie bereits an anderer Stelle dargestellt, ist der Anhang Bestandteil des künftigen Jahresabschlusses. Daneben ist auch für die Eröffnungsbilanzierung ein Anhang zu erstellen. Der Anhang steht gleichberechtigt neben den anderen Komponenten des Jahresabschlusses, es werden an ihn dieselben Anforderungen wie an die übrigen Bestandteile gestellt. So hat er die Aufgabe, neben Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung, unter Beachtung der GoB, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu vermitteln.
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