Mit den Vorschriften der Prüfungsstandards und der EU-Abschlussprüferverordnung ist der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers neu strukturiert und inhaltlich wesentlich detaillierter gestaltet worden. Durch die Aufnahme von besonders wichtigen Prüfungssachverhalten (Key Audit Matters; KAMs) erfolgt bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities; PIEs) zudem eine unternehmensspezifischere Berichterstattung. Der folgende Beitrag beschreibt kurz die aus Sicht der Autoren zentralen Neuregelungen und die Herausforderungen aus deren Anwendung in der Prüfungssaison 2017/2018. Im Anschluss erfolgt anhand der von deutschen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften erteilten Bestätigungsvermerke zu Jahres- und Konzernabschlüssen der Unternehmen im DAX-30 und MDAX eine Analyse der Berichterstattung über KAMs, sog. „sonstige Informationen“ und der übrigen Angaben gem. Art. 10 EU-APrVO.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2018.06.11 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7792 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2018 |
| Veröffentlicht: | 2018-12-04 |
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