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Dokument Also doch Deckmantelgesetzgebung! „Klammheimliche” Reform des sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellungsverfahrens in § 7a SGB IV
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Also doch Deckmantelgesetzgebung! „Klammheimliche” Reform des sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellungsverfahrens in § 7a SGB IV

  • Rechtsanwältin Antje Klötzer-Assion

Gemäß § 266a StGB macht sich nur strafbar, wer als Arbeitgeber vorsätzlich fällige, tatsächlich geschuldete Arbeitnehmer- und/oder Arbeitgeberbeiträge vorenthält. Führt ein Auftraggeber, der gerade kein Beschäftigungsverhältnis mit seinem Auftragnehmer begründen will, sondern Werk- und / oder Dienstleistungen vergeben möchte, ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV durch, hat dies unter bestimmten Voraussetzungen Auswirkungen auf den Beginn einer etwa festgestellten Versicherungspflicht.

Lizenz: Open Access CC BY-NC-ND 4.0
ISSN: 2193-9950
Ausgabe / Jahr: 1 / 2022
Veröffentlicht: 2022-07-05

Frei verfügbaren Artikel vollständig als PDF downloaden (Open Access)

Also doch Deckmantelgesetzgebung! „Klammheimliche” Reform des sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellungsverfahrens in § 7a SGB IV 4 Seiten, 68.68 KByte
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