Im Folgenden werden für die Unternehmensführung bedeutsame Entscheidungen besprochen. Im ersten Fall geht es um die Einziehung von Geschäftsanteilen. Der betroffene Gesellschafter versuchte, mit einer einstweiligen Verfügung diese Maßnahme gegen ihn aufheben zu lassen. Der Beschluss des OLG München liefert sowohl für Gesellschafter, die von einem Einziehungsbeschluss betroffen sind, als auch die übrigen Gesellschafter wichtige Hinweise. Ist der Ausschluss eines Gesellschafters tatsächlich erfolgt, stellt sich für den Betroffenen die Frage, wann er die ihm zu zahlende Abfindung geltend machen sollte. Die Anerkennung des Ausschlusses und die Verjährung von Ansprüchen können für ein Dilemma sorgen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2021.05.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-09-30 |
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