– Abnutzbare Vermögensgegenstände werden zeitabhängig (linear, degressiv und progressiv) oder leistungsabhängig abgeschrieben.
– Dauerhafte Wertminderungen im Anlagevermögen sind durch außerplanmäßige Abschreibungen zu berücksichtigen (gemildertes Niederstwertprinzip).
– Im Umlaufvermögen sind außerplanmäßigen Abschreibungen bereits bei vorübergehender Wertminderung geboten (strenges Niederstwertprinzip).
– Bei Werterholung gilt ein rechtsformunabhängiges Zuschreibungsgebot.
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