Die Norm wurde auf Vorschlag des Bundestagsausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur durch das 5. TKG-Änderungsgesetz in das TKG eingefügt. Der Ausschuss beabsichtigte, mit dieser Regelung den Rahmen für die künftige Umsetzung von Art. 22EU-Kodex zu schaffen.
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