Mit dem eigenständigen Auskunftsanspruch wird Verbrauchern ermöglicht, in größerem Umfang in Erfahrung zu bringen, wer hinter bestimmten Diensteangeboten über Rufnummern steckt. So soll Transparenz erzielt und ein Flüchten unseriöser Anbieter in die Anonymität verhindert oder zumindest eingedämmt werden. Gerade für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche und Abwehransprüche kommt dieser Norm eine besondere Bedeutung zu. Sie verbessert insofern im Zusammenhang mit § 66h TKG die Rechtsstellung von Verbrauchern sehr umfangreich.
Im Übrigen gilt das zu § 66a TKG Gesagte entsprechend.
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