Europarechtliche Grundlagen von § 45e TKG sind Art. 10 Abs. 2 i. V. m. Anh. I, Teil A lit. a) Universaldienst-RL sowie Art. 7 Datenschutz-RL.
Art. 10 Abs. 2 Universaldienst-RL wie auch Anh. I, Teil A lit. a) Universaldienst-RL enthalten nur Pflichten für benannte Unternehmen i. S. v. Art. 8 Universaldienst-RL, also für Universaldiensteanbieter. Art. 10 Abs. 2 Universaldienst-RL enthält noch eine recht pauschale Verpflichtung dahingehend, dass „Teilnehmer ihre Ausgaben überwachen und steuern und so eine nicht gerechtfertigte Abschaltung des Dienstes vermeiden können“. Deutlich konkreter fordert Anh. I, Teil A lit. a) Universaldienst-RL, dass die Verbraucher
1. „die bei der Nutzung des öffentlichen Kommunikationsnetzes an einem festen Standort und damit zusammenhängender öffentlich zugänglicher Telefondienste angefallenen Entgelte überprüfen und kontrollieren können und
2. ihren Verbrauch und ihre Ausgaben angemessen überwachen und auf diese Weise ihre Telefonkosten angemessen steuern können“.
Seiten 770 - 778
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
