Die jüngste Weltfinanzmarktkrise, die im Jahr 2006 auf dem amerikanischen Immobilienmarkt durch eine exzessive Kreditvergabe ihre Anfänge nahm, fand ihre Klimax in der Insolvenz der Großbank Lehman Brothers am 15. September 2008 und anschließenden Verwerfungen auf den internationalen Finanzmärkten. Sie gilt als Ausgangspunkt und Katalysator verschiedener Reformen, deren Umsetzungen sich der Bankensektor zum Teil bis heute gegenübersieht.
Als eine der ersten Reaktionen auf die Auswirkungen der Finanzmarktkrise gilt die Erweiterung des zu diesem Zeitpunkt bestehenden aufsichtsrechtlichen Rahmenwerks, welches daraufhin auch unter dem Namen Basel II.5 bekannt wurde. Das Rahmenwerk wurde in den darauf folgenden Jahren durch Basel III weiterentwickelt und ergänzt. Die neuen Basel III- Vorschriften, die u.a. höhere quantitative und qualitative Anforderungen an das aufsichtsrechtliche Eigenkapital stellen, sollen für eine höhere Stabilität des Bankensektors sorgen, um vergleichbare Krisen zukünftig zu vermeiden. Sie traten am 01. Januar 2014 auf europäischer Ebene in Form des Capital Requirements Directive (CRD) IV-Pakets erstmals in Kraft, wobei die quantitativen Mindestanforderungen an die Kapitalausstattung bis zum Jahr 2019 sukzessive anstiegen. Darüber hinaus legte die Europäische Kommission am 23. November 2016 einen Vorschlag für die Anpassung des CRD IV-Pakets vor, der noch verbliebene Schwachstellen des Rahmenwerks adressieren und weitere Aufsichtselemente implementieren soll. Die Veröffentlichung und das Inkrafttreten des inzwischen überarbeiteten Vorschlags werden für die nächsten Monate erwartet.
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