Die Leitung der Internen Revision muss gemäß Standard 2000 die Interne Revision wirksam führen, um ihren Wertbeitrag für die Organisation sicherzustellen.
Die Interne Revision erbringt dann einen Wertbeitrag im Sinne des Standards für die Organisation und ihre Interessengruppen, wenn sie bei ihrer Aufgabenerledigung die organisationsbezogenen Strategien, Ziele und Risiken berücksichtigt, danach strebt, Wege zur Verbesserung der Führungs- und Überwachungs-, Risikomanagement und Kontrollprozesse aufzuzeigen und objektiv relevante Prüfungsleistungen erbringt.
Der Wertbeitrag der Internen Revision für die Aufgabenerledigung im öffentlichen Bereich ist tendenziell ein anderer als in privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen. Ein privatwirtschaftliches Unternehmen hat eine Gewinnerzielungsabsicht, das heißt, der Geschäftszweck ist darauf ausgerichtet, Gewinne in entsprechenden Geschäftsfeldern zu erzielen. Dabei ist das Unternehmen in der Regel frei, Geschäftsfelder zu schließen bzw. neue zu entwickeln. Eine Interne Revision kann bei Ihrer Arbeit mögliche Konsequenzen und Auswirkungen auf Geschäftsfelder berücksichtigen und entsprechende Empfehlungen hinsichtlich der Organisationsziele – bis hin zur Auflösung von Geschäftsfeldern – aussprechen. Für die öffentliche Hand stellt sich dies anders dar. Das Aufgabenportfolio für die öffentliche Verwaltung ergibt sich aus dem politischen Willen. Dies bedeutet, dass es keine Freiheitsgrade für die Verwaltung gibt, ihr Portfolio eigenständig anzupassen. Die Diskussion darüber, was im Rahmen der öffentlichen Verwaltung zu erledigen ist bzw. was privatwirtschaftlich organisiert werden sollte, ist immer wieder aktuell. Beispielsweise die um die Privatisierung der Deutschen Bahn geführten Diskussionen zeigen, dass das Für und Wider einer Veränderung des Aufgabenportfolios bzw. einer unternehmerische Ausrichtung bisher öffentlicher Aufgaben im Rahmen der politischen Meinungsbildung abgewogen werden muss. Eine Interne Revision in der öffentlichen Verwaltung muss sich in den Rahmenbedingungen der Organisation bewegen und ihren Wertbeitrag darauf ausrichten. Dies schließt aber nicht grundsätzlich aus, dass Anstöße in Richtung Politik oder Gesetzgeber zur Veränderung der Rahmenbedingungen gegeben werden können.
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