„Für die Deutung eines mittels Rechnungslegungsvorschriften gezeichneten Unternehmensbilds ist die Kenntnis dieser Regeln [...] nicht ausreichend, vielmehr bedarf es des Verstehens dieser Regeln. Verstehen bedingt das Wissen um die Wurzeln, aus denen die herrschenden Verhältnisse gewachsen sind.“ In Anbetracht der Änderungsdynamik gesetzlicher Rahmenbedingungen, insbesondere im internationalen Kontext, und des dadurch bedingten Einhergehens eines äußerst volatilen Rechnungslegungsumfelds erscheint diese von Küting/Weber formulierte Grundanforderung unabdingbarer denn je für eine sachgerechte Beurteilung von Bilanzierungslösungen und der korrespondierenden Auswirkungen auf die Bilanzierungspraxis.
Das Verständnis von Rechnungslegung – sowohl heute als auch in ihrer historischen Entwicklung – setzt zum einen die grundlegende Erkenntnis darüber voraus, dass Rechnungslegung keinen Selbstzweck darstellt. Vielmehr ist Rechnungslegung in Abhängigkeit von ihrer individuell verfolgten Zwecksetzung auszugestalten und erfordert in der Konsequenz „die Festlegung von Adressaten und eines aus deren Ansprüchen abgeleiteten Zieles bzw. Zielbündels“. Zum anderen sind die theoretischen Grundsätze zu ergründen, aus denen entsprechende Rechnungslegungsregeln deduktiv ermittelt werden.
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