Die Entwicklung der Risikovorsorgen haben für deutsche Kreditinstitute eine nachhaltig hohe Bedeutung, da sich diese direkt auf die wirtschaftlichen Ergebnisse auswirken.
Dies zeigt die betriebswirtschaftliche Notwendigkeit auf, effektive Frühwarninstrumente in den Kreditinstituten zu betreiben und diese stetig weiter zu entwickeln. Denn funktionsfähige Frühwarnverfahren versetzen die Kreditinstitute in die Lage, in einem möglichst frühzeitigen Stadium Krisensignale zu erkennen. Der hieraus erzielte Zeitgewinn kann sowohl für das Kreditinstitut als auch für den Kreditnehmer von großem Vorteil sein und sinnvoll genutzt werden. Beispiele hierfür sind rechtzeitig eingeleitete Gegenmaßnahmen wie eine wirkungsvolle Krisenberatung (z.B. in- und externe Beratung), die Einleitung von Sanierungsmaßnahmen sowie eine Weiterplatzierung der Kredite auf den Kapitalmärkten (Kredithandel).
Nach den MaRisk haben Kreditinstitute – abgeleitet aus den besonderen organisatorischen Pflichten nach § 25a KWG – angemessene organisatorische Regelungen zu schaffen, anhand derer sich die finanzielle Lage jederzeit mit hinreichender Genauigkeit bestimmen lässt. Die von den Kreditinstituten eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozesse sollen sicherstellen, dass zumindest die wesentlichen Risiken frühzeitig erkannt, vollständig erfasst und in angemessener Weise dargestellt werden. Dabei bleibt den einzelnen Instituten regelmäßig nur eine vergleichweise kurze Reaktionszeit, um adäquate Intensiv- und Problemkreditbearbeitungsprozesse anzustoßen.
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