Trotz kurzzeitiger „Abkühlung“ im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise der letzten Jahre 1 beginnt sich der Markt für Unternehmensübernahmen [Mergers & Acquisitions (M&A)] derzeit zu erholen und zu stabilisieren. Die anhaltende Unsicherheit über die Probleme der Eurozone sorgen auf der einen Seite zwar für eine Zurückhaltung bei M&A Transaktionen in Deutschland, zum anderen bedingt die höhere Selektivität aber auch einen Erfolgsdruck seitens des Managements in Betracht auf die Integration des Kaufobjekts. Zur Vermeidung von Haftungsrisiken muss das Management des Käuferunternehmens deshalb im besonderen Maße darauf achten, dass alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um mit der Transaktion den Shareholder Value durch die Realisation von Vorteilen , wie z.B. die Erschließung neuer Märkte, die Überwindung von Markteintrittsbarrieren oder die Reduzierung von Kosten bzw. Risiken , zu steigern. Der Käufer erwirbt neben den Chancen regelmäßig Risikopotenziale, die seine vorher definierte Wertvorstellung (w K ) maßgeblich beeinflussen und damit die ökonomische Vorteilhaftigkeit seiner Transaktion ggf. insgesamt umkehren können. Aus der Sicht des Käufers ist die Transaktion solange vorteilhaft, soweit seine (subjektive) Wertvorstellung den gezahlten Preis (p, Preisober- und -untergrenze) übersteigt. Anders ausgedrückt werden sowohl die Höhe der Wertvorstellung als auch der zu zahlende Preis durch die Chancen- und Risikopotenziale des Zielobjekts beeinflusst. Darüber hinaus nehmen diese unmittelbaren Einfluss auf die Vertragsgestaltung, respektive auf die Zahlungskonditionen sowie auf Haftungsklauseln.
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