Vorläufer des heutigen Handelsgesetzbuches (HGB) war das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch (ADHGB) von 1861. Das heutige HGB ist am 10. 05. 1897 erlassen und am 01. 01. 1900 in Kraft getreten. Ursprünglich war die Rechnungslegung in den §§ 38 ff. HGB geregelt. Dort fand sich allerdings lediglich eine Regelung zur Bilanzierungspflicht. Die Verpflichtung zur Rechnungslegung wurde dem französischen Code de Commerce entnommen. Als Zweck stand die Dokumentationsfunktion im Vordergrund.
Erst durch die Diskussion um eine Reform der aktienrechtlichen Rechnungslegung (1870 – 1884) kam es zu jenen materiellen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, welche die heutige Bilanzierung kennzeichnen. In diesem Rahmen wurden auch die gegenwärtigen materiellen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung entwickelt. Bei der Entwicklung der Grundsätze stand der Gläubigerschutz im Vordergrund. In diesem Zuge wurden Prinzipien wie die nominelle Kapitalerhaltung, das Niederstwertprinzip, die Abschreibungspflicht, das Realisationsprinzip herausgebildet.
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