Die Lageberichterstattung hat in Deutschland sowie in verschiedenen anderen Ländern eine lange Tradition. Seitens des IASB existieren jedoch noch keine verbindlichen Regelungen für einen international anzuwendenden Lagebericht. Nichtsdestotrotz können deutsche IFRS-Anwender nicht auf die Erstellung eines Lageberichts verzichten. Hierbei spielt die EU-Verordnung 1606/2002 eine besondere Rolle, nach der kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen zur Erstellung eines Konzernabschlusses nach IFRS verpflichtet sind. So hat der deutsche Gesetzgeber im Zuge der Umsetzung der IAS-Verordnung – aufgrund des Fehlens eines mit dem deutschen Lagebericht vergleichbaren Informationsinstruments in den IFRS – mit §§ 315a Abs. 1 bzw. 325 Abs. 2a HGB für diese Unternehmen die Pflicht zur Erstellung eines (Konzern-) Lageberichts nach den Vorschriften des HGB beibehalten.
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