Mitgliederlisten, Teilnehmerlisten an Veranstaltungen, Kontaktdaten – Wie mit Daten von Parteimitgliedern umzugehen ist, ist nicht erst seit Wirksamwerden der DSGVO ein Thema bei politischen Parteien. Dass Parteien Daten ihrer Mitglieder bei Eintritt erheben und Parteiverwaltungen und Vorstände Listen der Mitglieder zur Organisation und Verwaltung der Partei führen, ist selten problematisch. Anders sieht es hingegen aus, wenn Mitglieder eine Offenlegung von Mitgliederlisten begehren oder Kontaktdaten an andere Mitglieder herausgegeben werden sollen. Der letztes Jahr gegen den früheren baden-württembergischen Juso-Landesvorsitzenden Leon Hahn erlassene Bußgeldbescheid zeigt, dass auch bei Datenschutzbehörden zu diesem Thema Unsicherheit herrscht. Dabei gibt auf die offenen Fragen nicht nur die DSGVO Antworten, sondern auch das Vereins- und Parteienrecht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2021.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-02-26 |
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