Ziel der Bewertung eines Unternehmens ist es, einen Entscheidungswert aus Sicht des Auftraggebers, Verkäufers oder potenziellen Käufers zu ermitteln, aus dem der Auftraggeber seine Preisvorstellungen ableiten kann. Die Betriebswirtschaftslehre und die Theorie der Unternehmensbewertung unterscheiden zwischen „Wert“ und „Preis“ von Unternehmen und Unternehmensanteilen als Bewertungsobjekte. Der „Wert“ eines Bewertungsobjektes lässt sich betriebswirtschaftlich über die Grenzpreiskonzeption definieren. Auch wenn es sprachlich verwirrend ist, der „Grenzpreis“ bildet den „Wert“ eines Unternehmens für einen an einer Transaktion Beteiligten ab.
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