In der Praxis unterliegen Geschäftsführer und sonstige Manager dem Irrglauben, Versicherungen würden all ihre Haftungsrisiken abdecken. Bestimmte Risiken, wie z. B. strafrechtliche Verantwortung, lassen sich nicht durch Versicherungen ausschließen. Dennoch gehört ein guter Versicherungsschutz zum Paket der Maßnahmen zur Haftungsverringerung/-vermeidung. Bei der Auswahl der Versicherungen ist es wichtig, dass das Versicherungspaket individuell auf die Anforderungen des Geschäftsführers abgestimmt wird. Neben der Berücksichtigung des Kosten-Nutzeneffektes ist das Augenmerk auf die Leistungsausschlüsse im Versicherungsvertrag der einzelnen Versicherer zu legen. Des Weiteren ist die Beachtung der vertraglich festgelegten Obliegenheiten des Versicherten dringend notwendig, um den Zahlungsanspruch an den Versicherer nicht zu verlieren.
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