Dieser Beitrag untersucht die Vereinbarkeit geschlossener Conference Calls mit der Empfehlung der Ziffer 6.3, insbesondere Satz 2, des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Zunächst wird hierzu eine Abgrenzung zur Ad Hoc-Publizität vorgenommen. Im Anschluss wird erörtert, inwieweit Conference Calls neue Tatsachen im Sinne des DCGK 6.3 enthalten könnten. Nach einer Darstellung der aktuellen Praxis bei der Durchführung von Conference Calls werden die Rechtsfolgen eines Verstoßes erörtert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2012.06.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-11-27 |
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