Im geltenden Regelwerk ist die Rangfolge der Methoden, mit denen ein beizulegender Zeitwert zu bestimmen ist, in den einzelnen Standards geregelt und damit (jedenfalls auf den ersten Blick) objektspezifisch ausgestaltet. Die dem IASB zuarbeitenden Mitarbeiter halten die geltende Rechtslage für inkonsistent. Auch aus diesem Grund beurteilen sie die potenziell neue Rechtslage als gewinnbringend. IFRS 13 gibt eine Rangfolge vor, die über alle Standards hinweg für alle Bewertungsobjekte Gültigkeit besitzt. Die von dem IASB staff geäußerte Sorge, wonach die im geltenden Recht in den verschiedenen Standards enthaltene Methodenhierarchie zur Bestimmung eines beizulegenden Zeitwerts inkonsistent sei, wird sich zumindest teilweise bestätigen.
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