Wird ein Fall der Auslandskorruption aufgedeckt, drohen zahlreiche negative Folgen verschiedenster Art sowohl für das betroffene Unternehmen als auch für involvierte Mitarbeiter und nicht zuletzt für die Geschäftsführung, auch wenn diese weder aktiv involviert war noch Kenntnis von der Tat hatte. Dieser Risiken sollte man sich bewusst sein, wenn es in einem Unternehmen nach der Business Judgement Rule und unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten um die Entscheidung geht, in welcher konkreten Ausgestaltung und mit welchem Aufwand Antikorruptionsmaßnahmen implementiert werden. Die bestehenden Sanktions- und Haftungsrisiken werden zu diesem Zweck nachfolgend im Überblick dargestellt.
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