Systeme, die mithilfe von „künstlicher Intelligenz“ automatisch Entscheidungen fällen, werden derzeit vor allem mit dem Entwurf der „KI-Verordnung“ auf EU-Ebene in Verbindung gebracht und kräftig diskutiert. Doch auch die DSGVO hat sich jeher mit automatisierter Entscheidungsfindung und den Auswirkungen auf die Betroffenen beschäftigt. Dieser Ausfluss findet sich in Art. 22 DSGVO wieder und war Dreh- und Angelpunkt von drei Entscheidungen des Berufungsgerichts Amsterdam (Amsterdam Court of Appeal) gegen Uber B. V. und Ola Netherlands B. V. In diesem Beitrag werden die brisanten Entscheidungen beleuchtet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2024.02.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-03-01 |
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