Die international gültigen Berufsstandards des Institute of Internal Auditors (IIA) fordern Revisoren explizit auf, sich Fachwissen im Umgang mit dolosen Handlungen anzueignen. Auch Mitarbeiter anderer Unternehmensfunktionen müssen sich mit Betrugsfällen oder entsprechenden Verdachtsmomenten befassen. In der Regel liegt der Fokus allerdings dabei auf der Identifizierung beziehungsweise Bestätigung von Betrugsfällen. Es wird weniger ein Bewusstsein für die eigenen strafrechtlichen Risiken geschaffen. Gleichzeitig ist das Risiko, sich selbst in eine strafrechtliche Schusslinie zu begeben, vorhanden. Nachfolgend werden mögliche strafrechtliche Risiken aufgezeigt und Handlungsempfehlungen zur Prävention gegeben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2018.02.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-03-28 |
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