Der Wert eines Unternehmens ist abhängig von (1) Zeitpunkt, (2) erwarteter Höhe und (3) Risiko der Zahlungen, die den Eigentümern zufließen (Erträge, Flow to Equity). Die in Kapitel 7 skizzierten Verfahren der quantitativen Risikoanalyse und Risikoaggregation sind daher nicht nur für die adäquate Vorbereitung von Kauf und
Verkaufsentscheidung wichtig, sondern auch für die eigentliche Bewertung eines (Target-)Unternehmens bzw. der Änderung des Werts des eigenen Unternehmens
durch eine Akquisition. Die zur Erfüllung der Anforderung aus der Business Judgement Rule erhobenen Informationen über Risiken (Chancen und Gefahren) ermöglichen insbesondere die für die Anwendung des Ertragswerts-Verfahrens oder des Discounted Cash-Flow-Verfahrens (DCF-Verfahren) notwendige Bestimmung von „erwartungstreuen Planwerten“ bezüglich Erträge und Cashflows (Erwartungswerte). Studien zeigen nämlich, dass die seitens eines Unternehmens bereitgestellten Unternehmensplanungen meist eher (ambitionierte) Ziel-Werte angeben, die nicht erwartungstreu sind (aber für den Zweck der Unternehmensteuerung durchaus geeignet sind). Mit einer quantitativen Risikoanalyse als Informationsfundament ist die Ableitung erwartungstreuer Planwerte und die Anwendung sog. simulationsbasierter Unternehmenswertungsverfahren möglich. Die zentralen Charakteristika einer simulationsbasierten Bewertung sind
(1) die explizite Berücksichtigung von Unternehmensrisiken und
(2) die Anwendung der Monte-Carlo-Simulation zur Risikoaggregation.
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