Auch in öffentlichen Institutionen sollen Risiken, nachdem diese identifiziert, bewertet und analysiert wurden, an diverse Adressaten – intern als auch ggf. extern – berichtet werden. Hierzu bedarf es einer adäquaten Risikoberichterstattung, die nicht nur die Weitergabe der gesammelten Risiko-Informationen garantiert, sondern auch durch die Schaffung von Transparenz über die Risikoposition von Behörden und ihrer Geschäftsbereiche dazu beiträgt, Fehlentscheidungen zu vermeiden. Daher gilt es, den für die Berichterstattung notwendigen Informationsfluss aufzubereiten und – wenn möglich und zweckmäßig – in das bereits bestehende Standardberichtwesen zu integrieren.
Dieses Kapitel enthält Ausführungen zu den Zielen und Aufgaben der Risikoberichterstattung in Behörden (Abschnitt 5.1). Es bietet in Abschnitt 5.2 Hinweise zur Gestaltung und Organisation der Berichterstattung. Praxisbeispiele seitens des Bundesverteidigungsministeriums und der Deutschen Bundesbank und Handlungsempfehlungen in Abschnitt 5.3 veranschaulichen, wie eine Risikoberichterstattung in der Behördenpraxis umgesetzt werden kann. In Abschnitt 5.4 formulieren wir wieder Handlungsempfehlungen für das Risikomanagement in Behörden.
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